Zur Zeit schreibt der Gesetzgeber keine klaren Regelungen bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen vor. Ich wünsche mir jedoch von meinen Klientinnen und Klienten einen negativen Corona-Selbsttest. Bei grippeähnlichen Symptomen muss ich zusätzlich auf dem Tragen eines Mund-Nasenschutzes bestehen. Alternativ können wir den Termin auch als Video-Sprechstunde durchführen.

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